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Was passiert eigentlich nachdem Sie die 112 angerufen haben?

Geht ein Notruf in der Leitstelle Bodensee-Oberschwaben ein gibt der Disponent das Alarmstichwort (z.B. Verkehrsunfall, Gebäudebrand) in einen Computer ein. Die Software macht dann je nach Lage und Art des Einsatzes Vorschläge, nach einer festgelegten Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), welche Rettungsmittel alarmiert werden können.
In Leutkirch wird die Feuerwehr über die sogenannte „stille Alarmierung“ und über Sirenen alarmiert.
MelderDie Stille Alarmierung erfolgt über tragbare Funkmeldeempfänger, im Volksmund auch Piepser genannt. Die Feuerwehrleute tragen den Piepser ständig bei sich (ob auf der Arbeitsstelle oder beim Hobby), auch nachts liegt er empfangsbereit neben dem Bett. Im Einsatzfall werden die Piepser durch die Leitstelle Bodensee-Oberschwaben ausgelöst und geben dann einen lauten Signalton von sich. Weil nicht immer alle Feuerwehrleute benötigt werden, gibt es mehrere Alarmschleifen mit unterschiedlicher Mannschaftstärke.
sireneÜber die Sirenen werden unsere Ortschaftsteile alarmiert. Dafür sind die Sirenen in den Ortschaften auf strategisch günstigen Punkten verteilt und können ebenfalls durch die Leitstelle ausgelöst werden. Egal ob im Schlaf, beim Essen, Einkaufen oder in der Arbeit, nach der Alarmierung lassen die Feuerwehrleute alles liegen und fahren, radeln oder rennen zum Feuerwehrgerätehaus.

Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße.
Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
  • Die werden doch nicht zu uns kommen oder
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause oder
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
  • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie
  • um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
  • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis!