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Leutkircher Feuerwehren proben für den Ernstfall


Begonnen wurde mit den Übungseinheiten, bereits am Samstag vor einer Woche.

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Aus diesem Grund hat Dieter Loleit, Atemschutzbeauftragter der Leutkircher Feuerwehr, ganz nach Vorgaben des Innenministeriums hinsichtlich der Pandemie eine entsprechende Belastungsübungsmöglichkeit ausgearbeitet. Normalerweise finden diese Übungen laut Gesamtfeuerwehrkommandant Michael Klotz einmal jährlich und im Rahmen einer Atemschutzstrecke bei der Feuerwehr Memmingen statt. Seit März 2020 sei dies laut dem Chef der Leutkircher Feuerwehr allerdings wegen Corona so nicht mehr möglich.

Auftaktübung auf dem Schulgelände

Umgesetzt wurde die erste Spezialprobe bereits einmal. Beteiligt haben sich an der Auftaktübung, die auf dem Schulgelände der Otl-Aicher-Realschule sowie des Hans-Multscher-Gymnasiums stattgefunden hat, etwa 30 Geräteträger der Löschgruppen aus Urlau, Herlazhofen, Heggelbach und Willerazhofen. Ein Umstand, der unumgänglich ist, da die Atemschutzgeräteträger sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sein müssen, um im Ernstfall ausrücken zu können.

„Das muss einfach sein und ist auch erlaubt, da die Atemschutzgeräteträger im Ernstfall sonst nicht mehr einsatzfähig wären und im Brandfall nicht mehr eingesetzt werden könnten. Das würde für die Feuerwehrmänner bedeuten, dass diese im Einsatzfall nicht mehr versichert wären, sollte ihnen im Notfall was passieren“, erklärt Klotz und fügt hinzu: „Außerdem wäre die Feuerwehr nicht mehr in vollem Umfang einsatzfähig:“

Übung unter „extremer Belastung“

Aber was genau muss bei den Übungseinheiten geprobt werden? „Bei der Übung werden die Feuerwehrmänner unter eine extreme Belastung gesetzt, sodass sichergestellt ist, dass diese beim Einsatz mit einem Atemschutz in einem brennenden oder verrauchten Gebäude, der entsprechenden Situation auch standhalten können“, sagt Leutkirchs Feuerwehrgesamtkommandant.

Dieter Loleit erklärt: „Unsere Atemschutzgeräteträger müssen sich alle einer medizinischen Untersuchung (G26.3) unterziehen. Um ihre ständige Einsatztauglichkeit unter Beweis zu stellen, müssen sie jährlich eine Atemschutzübung machen. Zusätzlich benötigen die betreffenden Personen eine theoretische Unterweisung sowie eine jährliche Belastungsübung“.